4. Häufigste Fragen zum Thema Zollbestimmungen
Darf ich Lebensmittel in die EU einführen?
Grundsätzlich ja. Allerdings musst Du darauf achten, dass die Lebensmittel den Bestimmungen der EU entsprechen. Das muss am Flughafen von einem Veterinär festgestellt werden. Zusätzlich gibt es Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Fleisch- und Milchprodukte. Komplett verboten ist die Einfuhr von Kartoffeln. Im Zweifelsfall genieße daher die Spezialitäten im jeweiligen Ursprungsland und spare Mühe und Enttäuschungen, indem Du sie nicht im Flugzeug mit nach Europa nimmst.
Darf ich Genussmittel wie Zigaretten aus EU-Staaten unbegrenzt einführen?
Nein. Der freie Warenverkehr gilt für Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol nicht bzw. nur eingeschränkt. Auch aus EU-Ländern bzw. aus dem Duty Free bei einem Flug innerhalb der EU darfst Du nur vier Stangen Zigaretten einführen. Für gewisse Gebiete der EU wie Helgoland, die Kanarischen Inseln oder die französischen Überseegebiete gelten die Reisefreigrenzen für NON-EU Staten.
Darf ich einen Laptop um 800 Euro mit meiner Freundin gemeinsam einführen?
Obwohl für Dich und Deine Freundin gemeinsam eine Reisefreigrenze von 860 Euro gilt, darfst Du den Laptop nicht steuerfrei einführen. Denn der Laptop ist schließlich nicht teilbar und die Reisefreigrenze gilt pro Reisendem. Die Waren müssen auch für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Hat Deine Freundin etwa fleißig Kleider und Schuhe geshoppt, darfst Du diese nicht zollfrei einführen, da die Waren offensichtlich nicht für Deinen persönlichen Gebrauch als Mann bestimmt sind.